Der Friedhof gehört zur Kirchengemeinde. Er bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten an. Diese werden auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.
In der Trauerhalle können Trauergesellschaften bis zu 60 Personen gut Platz finden. Es stehen zwei Abschiedsräume zur Verfügung.
Der Friedhof wird durch die Zentralrendantur in Werne verwaltet. Ansprechpartner vor Ort ist der Friedhofsgärtner. Weiteres dazu auf den nachfolgenden Seiten.
Die Friedhofsordnung und weitere Dokumente können heruntergeladen werden.
Die nachstehende Übersicht über die Bestattungsformen auf dem Nordenfriedhof dient lediglich der Information. Rechtlich maßgebend ist allein die Friedhofsordnung einschl. der Friedhofsgebührenordnung und Entgeltordnung des Friedhofsgärtners, einsehbar unter www.clemensaugustgrafvongalen.de/einrichtungen/friedhof.
Friedhofsgärtner
Herr Langen
Sudetenweg 4a
59065 Hamm
Tel.: 0170 14 90 430
E-Mail: mlservice@gmx.net
Beratung von Angehörigen vor Ort
beim Aussuchen neuer Grabstätten
Zentralrendantur
Frau Gräwe
Stockumer Straße 180
59368 Werne
Tel.: 02389/5297-137
E-Mail: graewe@bistum-muenster.de
Gebührenbescheide
Grabmalgenehmigungen
Gruftrückgaben
Pfarrbüro
Herz-Jesu
Karlsplatz 1
59065 Hamm
Tel.: 02381 62 966
E-Mail: clemensaugust-hamm@bistum-muenster.de
Grabstätten auf dem Hammer Nordenfriedhof - Bankerheide/Huesmannweg Allgemeines (Stand: Februar 2023)
Ruhezeit: ist die Zeit, für die eine Grabstelle belegt werden darf. Diese beträgt für Urnenbestattungen 25 Jahre und für Sargbestattungen 30 Jahre (mit Ausnahme von Kindergräbern – hier beträgt sie 25 Jahre).
Nutzungsrecht: ist der Zeitraum, für den man das Recht auf die Nutzung der Grabstätte erwirbt. Dieser ist identisch mit der Ruhezeit und ist bei Wahlgräber durch Nachkauf verlängerbar.
Nutzungsgebühr: ist die an die Kirchengemeinde zu zahlende Gebühr, die für die Benutzung des Friedhofs, der Inanspruchnahme und Unterhaltung seiner Einrichtungen und Leistungen erhoben wird.
Bestattungsgebühr: ist das an den Friedhofsgärtner zu zahlende Entgelt für seine unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen.
Nutzung der Friedhofskapelle: Für die Nutzung der Friedhofskapelle fällt eine Gebühr in Höhe von 226,-€ an.
Lage: auf dem Friedhof verteilt
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1485,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 102,-€/Stelle
Gesamt: 1587,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Feld V und W – mittig bis Ende des Hauptweges, rechts hinten
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 845,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 896,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Feld K – mittig des Hauptweges, links hinten
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 2394,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 2445,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Feld BG – rechts neben der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1702,50,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,- €/Stelle
Gesamt: 1753,50,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Feld RB – vor der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1830,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 1881,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Feld RB – vor der Friedhofskapelle
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Ruhezeit: 30 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 2847,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 102,-€/Stelle
Gesamt: 2949,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Neben der Trauerhalle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1800,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 1851,-€/Stelle
Besonderheiten:
Lage: Neben der Trauerhalle
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Ruhezeit: 25 Jahre
Bereitstellungsgebühr (Nutzungsrecht): 1412,50,-€/Stelle
Einebnungsgebühr: 51,-€/Stelle
Gesamt: 1463,50,-€/Stelle
Besonderheiten: